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Pro & Contra

Private Krankenversicherung im Vergleich zur Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gegenüberstellung der Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV).

Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Arzt

Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
Überweisung erforderlich bei Praxiswechsel
Praxisgebühr in Höhe von 10 € pro Quartal fällig

Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
Privatpatient

Heilpraktiker

Keine Leistung

Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern bei entsprechender Tarifauswahl

Alternative Heilmethoden

Keine Leistung

Kostenerstattung bis zu 100% bei entsprechender Tarifauswahl

Arznei- und Verbandmittel

Verschreibungsverbot für diverse Arzneimittel
Zuzahlung von mind. 5 € und max. 10 € pro Medikament

Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
Kostenerstattung bis zu 100%

Sehhilfen

Keine Leistung

Brillen Kostenerstattung bis zu 250 €
Bereits beim Komfort Schutz enthalten

Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik)

Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich 10 € je Verordnung

Kostenerstattung bis zu 100%

Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl)

Zuzahlung von 1  mind. 5 € und max. 10 € für jedes Hilfsmittel

Kostenerstattung bis zu 100%

Zahnarzt

Erstattung „zweckmäßiger„ Leistungen durch Kassenzahnarzt
Keine Inlays
NEU: befundbezogener Festzuschuss für die Regelversorgung

Freie Wahl des Zahnarztes
Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100% (Inlays aus Gold und Keramik)
Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 80% (Implantate und Edelmetalle)

Krankenhaus

Unterbringung im Mehrbettzimmer
Zuzahlung von 10 € pro Tag, max. 28 Tage pro Kalenderjahr

Freie Wahl des Krankenhauses
Freie Arztwahl (Chefarzt)
Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer

Ausland

Versicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs- abkommen besteht

Versicherungsschutz gilt in ganz Europa ohne zeitliche Begrenzung
Weltgeltung bis zu 3 Monate

Familienversicherung

Familienmitglieder sind noch  grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (Sozialversicherung) Änderung sind geplant in 2006/2007 Familienversicherung

Für jede Person wird ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag abgeschlossen (Individualversicherung)

Finanzierung/Kalkulation

Ausgaben eines Jahres werden mit Einnahmen desselben Jahres finanziert (Umlageverfahren)Keine Bildung von Alterungsrückstellungen

Bildung von Alterungsrückstellungen, d.h. ein Teil des Beitrages wird von Beginn an verzinslich angespart und deckt die altersbedingt steigenden Versicherungsleistungen (Kapitaldeckungsverfahren)

Beiträge

Beitrag ist abhängig vom Einkommen Solidaritätsprinzip

Beitrag ist abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und dem Leistungsumfang
Äquivalenzprinzip

Beitragsrückerstattung

Keine Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen




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