Leistungen |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
Arzt |
Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
Überweisung erforderlich bei Praxiswechsel
Praxisgebühr in Höhe von 10 € pro Quartal fällig |
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
Privatpatient |
Heilpraktiker |
Keine Leistung |
Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern bei entsprechender Tarifauswahl |
Alternative Heilmethoden |
Keine Leistung |
Kostenerstattung bis zu 100% bei entsprechender Tarifauswahl |
Arznei- und Verbandmittel |
Verschreibungsverbot für diverse Arzneimittel
Zuzahlung von mind. 5 € und max. 10 € pro Medikament |
Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
Kostenerstattung bis zu 100% |
Sehhilfen |
Keine Leistung |
Brillen Kostenerstattung bis zu 250 €
Bereits beim Komfort Schutz enthalten |
Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) |
Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich 10 € je Verordnung |
Kostenerstattung bis zu 100% |
Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl) |
Zuzahlung von 1 mind. 5 € und max. 10 € für jedes Hilfsmittel |
Kostenerstattung bis zu 100% |
Zahnarzt |
Erstattung „zweckmäßiger„ Leistungen durch Kassenzahnarzt
Keine Inlays
NEU: befundbezogener Festzuschuss für die Regelversorgung |
Freie Wahl des Zahnarztes
Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100% (Inlays aus Gold und Keramik)
Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 80% (Implantate und Edelmetalle) |
Krankenhaus |
Unterbringung im Mehrbettzimmer
Zuzahlung von 10 € pro Tag, max. 28 Tage pro Kalenderjahr |
Freie Wahl des Krankenhauses
Freie Arztwahl (Chefarzt)
Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer |
Ausland |
Versicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs- abkommen besteht |
Versicherungsschutz gilt in ganz Europa ohne zeitliche Begrenzung
Weltgeltung bis zu 3 Monate |
Familienversicherung |
Familienmitglieder sind noch grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (Sozialversicherung) Änderung sind geplant in 2006/2007 Familienversicherung |
Für jede Person wird ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag abgeschlossen (Individualversicherung) |
Finanzierung/Kalkulation |
Ausgaben eines Jahres werden mit Einnahmen desselben Jahres finanziert (Umlageverfahren)Keine Bildung von Alterungsrückstellungen |
Bildung von Alterungsrückstellungen, d.h. ein Teil des Beitrages wird von Beginn an verzinslich angespart und deckt die altersbedingt steigenden Versicherungsleistungen (Kapitaldeckungsverfahren) |
Beiträge |
Beitrag ist abhängig vom Einkommen Solidaritätsprinzip |
Beitrag ist abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und dem Leistungsumfang
Äquivalenzprinzip |
Beitragsrückerstattung |
Keine Beitragsrückerstattung |
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen |